Meine Teilnahme kann erst nach Eingang von Meldung und Startgeldzahlung erfolgen. Eine Rückerstattung von Startgebühren bei Nichtteilnahme am Wettkampf erfolgt nicht. Sollte die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen (z,B. ungeeignetes Wetter, höhere Gewalt) ausfallen, so wird die Startgebühr ebenfalls nicht erstattet. .